Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung - Anspruch auf Vorsorge und Rehabilitation

www.muettergenesung.caritas.de
Mütter-kuren, Mutter/Vater-Kindkuren
Anspruch auf Vorsorge und Rehabilitation
Mütter-Kur
Mutter-Kindkur
Vater-Kindkur
Indikationen
Spezialisierungen
Atteste
Dauer/Zuzahlung/Urlaub
Haushaltshilfe
Gesetzesauszüge
Qualitätssicherung

Mütter-kuren, Mutter/Vater-Kindkuren

Anspruch auf Vorsorge und Rehabilitation

Wer hat Anspruch auf medizinische Vorsorge/ medizinische Rehabilitation?

Grundsätzlich haben alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen, d. h. auch mitversicherte Ehepartner, Jugendliche, Kinder und Rentner Anspruch auf diese Leistungen, wenn sie medizinisch notwendig sind.
Zu beachten ist, dass bei Rehabilitationsmaßnahmen ggfls. ein anderer Leistungsträger (z. B. die Rentenversicherung) vorrangig zuständig sein kann, wenn durch die Erkrankung die Erwerbsfähigkeit einschränkt oder gefährdet ist.
Medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen können entweder ambulant oder stationär durchgeführt werden.


Was unterscheidet medizinische Vorsorge - medizinische Rehabilitation?

Die gesetzliche Krankenversicherung unterscheidet Maßnahmen der

  • Vorsorge, die eine Schwächung der Gesundheit beseitigen, eine Krankheit verhüten, deren Verschlimmerung vermeiden, oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung entgegenwirken sollen;
  • Rehabilitation, die eine bereits bestehende Krankheit, deren Folgeschäden, Beeinträchtigungen oder Behinderungen beseitigen oder mindern sollen.


Medizinische Vorsorge oder Rehabilitation für Mütter und Väter

Mütterkuren, Mutter-Kind-Kuren und Vater-Kind-Kuren sind grundsätzlich stationäre Gesundheitsmaßnahmen. Sie können von der Mutter alleine oder gemeinsam mit den Kindern wahrgenommen werden. Sie sind nach § 24 (Vorsorge) oder § 41 (Rehabilitation) SGB V eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Zur Durchführung stehen Einrichtungen des Müttergenesungswerkes oder sogenannte "gleichartigen Einrichtungen" (Einrichtung der Krankenkasse oder Einrichtung eines gewerblichen Klinikbetreibers) zur Verfügung.


Eine stationäre Vorsorge oder Rehabilitation für Mütter und Väter umfasst

  • ärztliche Behandlung
  • psychologische und psychosoziale Behandlung und Beratung
  • physikalische Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, Wasseranwendungen, Massagen)
  • Maßnahmen zur Gesundheitsförderung
  • ortsgebundene Heilmittel
  • Sport und Bewegung
  • Ernährungsberatung
  • Kreativtherapie
  • Unterkunft und Verpflegung
  • pädagogische Betreuung der Kinder
  • med. Behandlung der Kinder
  • schulbegleitenden Unterricht


ANTRÄGE

Ärztliche Atteste zur Beantragung der Maßnahmen finden Sie unter Atteste, oder erhalten Sie bei unseren Beratungsstellen.