Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung - Mutter-Kindkur

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Mütter-kuren, Mutter/Vater-Kindkuren
Anspruch auf Vorsorge und Rehabilitation
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Mutter-Kindkur
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Mütter-kuren, Mutter/Vater-Kindkuren

Mutter-Kind-Kur

Für Mütter, die minderjährige Kinder (in der Regel bis 12 Jahre) versorgen, besteht die Möglichkeit, gemeinsam mit ihrem Kind/ ihren Kindern an der Maßnahme teilzunehmen. Voraussetzung ist, dass die Mitaufnahme für den Erfolg der Maßnahme nicht abträglich ist. Eine Mutter-Kind-Kur beantragen können:

  • Versicherte, die leibliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Enkelkinder aktuell erziehen und betreuen


  • Mütter (mit ihren Kindern) bei psychischen, psychosomatischen und somatischen Störungen und Erkrankungen


  • Mütter (mit ihren Kindern) mit erheblichen Risikofaktoren im persönlichen Lebensstil und in der Mutter-Kind-Beziehung


  • und gleichzeitig:
      - das Kind behandlungbedürftig ist und seiner Indikation entsprechend behandelt werden kann, oder
      - zu befürchten ist, dass eine maßnahmebedingte Trennung von der Mutter zu psychischen Störungen des Kindes führen kann (z.B. aufgrund des Alters), oder
      - bei Müttern, insbesondere bei allein erziehenden und/oder berufstätigen Müttern, eine belastete Mutter-Kind Beziehung verbessert werden soll, oder
      - wegen einer besonderen familären Situation eine Trennung des/der Kinder von der Mutter unzumutbar ist, oder
      - das Kind während der Leistungsinanspruchnahme der Mutter nicht anderweitig betreut und versorgt werden kann und die Druchführung der Leistung für die Mutter daran scheitern kann.