Mütter-kuren, Mutter/Vater-Kindkuren
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Mutter-Kind-Kur
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Für Mütter, die minderjährige Kinder (in der Regel bis 12 Jahre) versorgen, besteht die Möglichkeit, gemeinsam mit ihrem Kind/
ihren Kindern an der Maßnahme teilzunehmen. Voraussetzung ist, dass die Mitaufnahme für den Erfolg der Maßnahme nicht abträglich
ist. Eine Mutter-Kind-Kur beantragen können:
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- Versicherte, die leibliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Enkelkinder aktuell erziehen und betreuen
- Mütter (mit ihren Kindern) bei psychischen, psychosomatischen und somatischen Störungen und Erkrankungen
- Mütter (mit ihren Kindern) mit erheblichen Risikofaktoren im persönlichen Lebensstil und in der Mutter-Kind-Beziehung
- und gleichzeitig:
- das Kind behandlungbedürftig ist und seiner Indikation entsprechend behandelt werden kann, oder - zu befürchten ist, dass eine maßnahmebedingte Trennung von der Mutter zu psychischen Störungen des Kindes führen kann (z.B.
aufgrund des Alters), oder - bei Müttern, insbesondere bei allein erziehenden und/oder berufstätigen Müttern, eine belastete Mutter-Kind Beziehung verbessert
werden soll, oder - wegen einer besonderen familären Situation eine Trennung des/der Kinder von der Mutter unzumutbar ist, oder - das Kind während der Leistungsinanspruchnahme der Mutter nicht anderweitig betreut und versorgt werden kann und die Druchführung
der Leistung für die Mutter daran scheitern kann.
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