Mütter-kuren, Mutter/Vater-Kindkuren
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Familienpflege/Haushaltshilfe
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Während einer Mütter-Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme, bzw. Mutter-Kind/Vater-Kind-Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme
hat die Familie Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt und keine andere im Haushalt lebende
Person den Haushalt weiterführen kann. Mütter, die wegen der starken Gesamtbelastung eher ohne ihre Kinder an einer eigenen
Mütter-Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen sollen, sollten gezielt über diese Möglichkeit informiert werden. Im Bereich der Caritas werden Leistungen zur Haushaltshilfe in der Regel über die Fachdienste der Familienpflege erbracht.
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Seit 1. Januar 2004 sind auch für die Familienpflege Zuzahlungen zu erbringen; mindestens 5 , höchstens 10 pro Kalendertag
des Einsatzes; Siehe auch Kapitel Dauer / Zuzahlung / Urlaub
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Siehe auch Kapitel "Gesetzesauszüge"
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