Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung - Antragsverfahren

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Beratung und Informationen

Antragsverfahren

 Wie wird eine Vorsorge oder Rehabilitation beantragt?

Informieren und beim Antragsverfahren unterstützen, kann eine der Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände (im Bereich der kath. Kirche: die Beratungsstellen im Bereich der Caritas und in einzelnen Städten der katholischen Frauengemeinschaft (kfd)). Diese informieren über die verschiedenen Maßnahmenformen Mütterkur, Mutter-Kind-Kur, Vater-Kind-Kur, Kinder-Kur, Kind-Mutter-Kur, über die verschiedenen Angebote der Einrichtungen und unterstützen bei der Auswahl einer Klinik. Im Bedarfsfall können finanzielle Individual-Hilfen vermittelt oder zur Verfügung gestellt werden.

In jedem Fall muss bei Beantragung der Maßnahme eine Bescheinigung des behandelnden Arztes über die medizinischen Notwendigkeit zur Durchführung einer solchen Maßnahme eingereicht werden. Entsprechende Attestvordrucke halten die Beratungsstellen bereit und können Sie ausdrucken unter Atteste.
Der Antrag auf stationäre Vorsorge oder Rehabilitation wird dann bei der jeweiligen Krankenversicherung gestellt. Der Antrag wird in der Regel vor Bewilligung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung überprüft.

Nach Bewilligung durch die Krankenkasse wird durch die Beratungsstelle ein Platz in einer Klinik für Mütter oder einer Mutter-Kind-Klinik reserviert.


 Widerspruchsverfahren

Lehnen die Leistungsträger die beantragte Maßnahme aus nicht nachvollziehbaren Gründen oder unbegründet ab, besteht die Möglichkeit des Widerspruchs.
Die gesetzlichen Widerspruchsfrist, d. h. die Frist in der ein Widerspruch eingereicht werden muss, beträgt 1 Monat.