Beratung und Informationen
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Antragsverfahren
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Wie wird eine Vorsorge oder Rehabilitation beantragt?
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Informieren und beim Antragsverfahren unterstützen, kann eine der Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände (im Bereich der
kath. Kirche: die Beratungsstellen im Bereich der Caritas und in einzelnen Städten der katholischen Frauengemeinschaft (kfd)).
Diese informieren über die verschiedenen Maßnahmenformen Mütterkur, Mutter-Kind-Kur, Vater-Kind-Kur, Kinder-Kur, Kind-Mutter-Kur,
über die verschiedenen Angebote der Einrichtungen und unterstützen bei der Auswahl einer Klinik. Im Bedarfsfall können finanzielle
Individual-Hilfen vermittelt oder zur Verfügung gestellt werden.
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In jedem Fall muss bei Beantragung der Maßnahme eine Bescheinigung des behandelnden Arztes über die medizinischen Notwendigkeit
zur Durchführung einer solchen Maßnahme eingereicht werden. Entsprechende Attestvordrucke halten die Beratungsstellen bereit
und können Sie ausdrucken unter Atteste. Der Antrag auf stationäre Vorsorge oder Rehabilitation wird dann bei der jeweiligen Krankenversicherung gestellt. Der Antrag
wird in der Regel vor Bewilligung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung überprüft.
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Nach Bewilligung durch die Krankenkasse wird durch die Beratungsstelle ein Platz in einer Klinik für Mütter oder einer Mutter-Kind-Klinik
reserviert.
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Widerspruchsverfahren
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Lehnen die Leistungsträger die beantragte Maßnahme aus nicht nachvollziehbaren Gründen oder unbegründet ab, besteht die Möglichkeit
des Widerspruchs. Die gesetzlichen Widerspruchsfrist, d. h. die Frist in der ein Widerspruch eingereicht werden muss, beträgt 1 Monat.
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