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In einem ersten Gespräch in einer der Beratungsstellen werden Erwartungen, Ziele, Wünsche, offene Fragen und Motive für eine
Gesundheitsmaßnahme geklärt. Sollte sich im Gespräch zeigen, dass eventuell eine zusätzliche spezielle Beratung, z.B. Schuldnerberatung
oder Erziehungsberatung eine Hilfe wäre, können gemeinsam aus der Beratung erste Kontakte mit den weiteren Fachdiensten der
Caritas geknüpft werden. Die Beratungsstelle informiert über das Antragsverfahren, vermittelt zwischen Krankenkasse, Ärzten,
Einrichtungen und den Frauen. Liegt bereits ein ärztliches Attest vor, kann die Beratungsstelle den Antrag bei der Krankenkasse
unterstützen oder, wenn die Maßnahme genehmigt ist, einen Kurplatz reservieren.
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