Zuzahlungen
Meine Krankenkasse hat mir gesagt, dass ich pro Tag 10 € selber zahlen muss. Welche Kosten kommen noch auf mich zu?
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen für jeden Kalendertag einer stationären Vorsorge oder Rehabilitation die gesetzlich festgelegte Zuzahlung derzeit 10 € je Kalendertag (gesamt: 220,- €) selbst tragen. Für Kinder fällt keine Zuzahlung an.
Die Fahrtkosten übernimmt die Krankenkasse, abzüglich eines Eigenanteils für die Versicherten von 10 %; aber höchstens 10 € und mindestens 5 €;
Belastungsgrenze für Zuzahlungen
Um soziale Härten zu vermeiden gibt es eine Belastungsgrenze.
Die Belastungsgrenze beträgt grundsätzlich 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen (bei Sozialhilfe -Bezieherinnen 2% des Regelsatzes Haushaltsverstand); bei chronisch Kranken 1%.
Bei der Berechnung der Belastungsgrenze werden Freibeträge für Familienangehörige (Ehepartner und Kinder) abgezogen.
Wenn Sie im Laufe des Jahres die Belastungsgrenze (z. B. durch die Zuzahlung zur Vorsorge-/Rehamaßnahme) überschreiten, können Sie auf Antrag bei der Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen für den Rest des Jahres befreit werden.
Die Einkommensgrenzen sind in § 62 SGB V geregelt.
In besonderen Einzelfällen können aus Spendenmitteln individuelle Zuschüsse gegeben werden. Wenden Sie sich hierzu an eine unserer Beratungsstellen.