Freiburg, 7.10.2019 - Wenn Kinder, Haushalt und Beruf die Gesundheit beeinträchtigen, sind Mutter-/Vater-Kind-Kuren besonders für Alleinerziehende eine wichtige Hilfe. Doch damit sie eine solche Vorsorge- und Reha-Maßnahme nutzen können, sollten sich getrennt lebende Eltern frühzeitig abstimmen. "Bei einem gemeinsamen Sorgerecht ist es hilfreich, wenn Vater und Mutter ihre Differenzen zurückstellen und die Maßnahme gemeinsam mittragen", sagt Margot Jäger, Geschäftsführerin der Katholischen Arbeitsgemeinschaft (KAG) Müttergenesung. Ein dauerhafter Erfolg kann aus Sicht der KAG nur erzielt werden, wenn beide Eltern das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen.
Gerade in der Zeit kurz nach einer Trennung ist die Belastung für alle Familienmitglieder sehr hoch. Aus diesem Grund bietet die KAG bereits seit vielen Jahren spezielle Maßnahmen für Mütter oder Väter in Trennung und ihre Kinder an. Für die Dauer von drei Wochen können sich Eltern und Kinder ganz um sich, ihre Gesundheit und ihren Umgang mit der neuen Situation kümmern. Ziel ist es, Orientierung und Stabilität für den Alltag zu geben, damit die belastende Trennungssituation nicht langfristig auf die Gesundheit ausstrahlt.
Doch um diesen Erfolg zu erzielen, sollten Alleinerziehende ihren Ex-Partner im Vorfeld über die geplante Maßnahme informieren und ihn mit ins Boot holen. Das gilt besonders, wenn das gemeinsame Kind keine gesundheitliche Indikation aufweist und als Begleitkind an der Maßnahme teilnehmen soll. "Wenn ein Elternteil eine Vorsorge- oder Rehamaßnahme benötigt, sollte der Partner erkennen, dass dies auch grundsätzlich dem Wohl seines Kindes dient", erklärt KAG-Geschäftsführerin Margot Jäger. In der Praxis ist diese Einsicht nicht immer gegeben. Wenn zum Beispiel Väter auf ihr Umgangsrecht während einer dreiwöchigen Mutter-Kind-Kur pochen, ist eine Vermittlung meist schwer. Häufiger Streitpunkt bei getrennten Paaren ist das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder. Denn Urlaubsregelungen, die bei einer Trennung häufig getroffen werden, greifen hier nicht. Eine Kurmaßnahme dient der Gesunderhaltung und ist kein Urlaub. "Wenn in den Beratungsstellen Konfliktpotenzial erkannt wird, arbeiten wir darauf hin, alle Beteiligten frühzeitig zusammen ins Boot zu bekommen", betont Jäger die wichtige Arbeit im Vorfeld einer Maßnahme.
Grundsätzlich haben Mütter und Väter den gleichen Anspruch auf eine Vorsorge- und Rehamaßnahme der Müttergenesung, wenn sie die medizinischen Voraussetzungen erfüllen. Die Bandbreite reicht von Erschöpfungs- und Überlastungssymptomen über Kopf- und Rückenschmerzen bis zu psychischen Problemen. Ob Eltern als Paar zusammen oder allein leben oder getrennt sind, spielt dabei keine Rolle.
Die KAG ist der größte Trägerzusammenschluss innerhalb des Müttergenesungswerks. Bei Fragen rund um Vorsorge- und Rehamaßnahmen der Müttergenesung bietet die KAG schnelle Hilfe über die Hotline 0180/140 0 140 (3,9 Cent pro Minute aus dem Festnetz).