Vater-Kind-Kur
Vater-Kind-Kuren sind eine medizinische Vorsorge und Rehabilitationsmaßnahme für Väter, die minderjährige Kinder versorgen und für die eine Mitnahme erforderlich ist (in der Regel bis 12 Jahre). Dies kann aus gesundheitlichen Gründen (Behandlungs-bedarf des Kindes / der Kinder) oder aus sozialen Gründen der Fall sein. Wichtig ist, dass die Mitaufnahme der Kinder den Erfolg der Maßnahme nicht gefährdet. Eine Vater-Kind-Kur kann beantragt werden, wenn Vorsorge- und Rehabilitationsbedürftigkeit vorliegt und
- das Kind behandlungsbedürftig ist und seiner Indikation entsprechend behandelt werden kann, oder
- zu befürchten ist, dass eine maßnahmebedingte Trennung vom Vater zu psychischen Störungen des Kindes führen kann (z.B. aufgrund des Alters), oder
- bei Vätern, insbesondere bei allein erziehenden und/oder berufstätigen Vätern, eine belastete Vater-Kind Beziehung verbessert werden soll, oder
- wegen einer besonderen familiären Situation eine Trennung des/der Kinder vom Vater unzumutbar ist, oder
- das Kind während der Leistungsinanspruchnahme des Vaters nicht anderweitig betreut und versorgt werden kann und die Durchführung der Leistung für den Vater daran scheitern kann.
Die Möglichkeit zur Mitaufnahme besteht in der Regel für Kinder bis zu 12 Jahren, in besonderen Fällen bis 14 Jahren. Für behinderte Kinder gelten keine Altersgrenzen, sofern die Betreuungsmöglichkeiten während des stationären Aufenthaltes gewährleistet sind.
Unser spezielles Konzept "die Männergruppe" finden Sie in zwei Kliniken aus unserem Verbund. Durch spezielle Anreisetermine ist sichergestellt, dass Sie in einer Gruppe mit anderen Vätern und Kindern zusammen sind oder die Klinik in dieser Zeit ausschließlich von Vätern mit Ihren Kindern belegt ist. So gelingt es, auf die besonderen Bedürfnisse von Vätern besser eingehen zu können und ein darauf abgestimmtes therapeutisches Programm zu ermöglichen. Vater-Kind-Kuren werden derzeit angeboten in unseren Kliniken:
Die Termine finden Sie auf den jeweiligen Seiten der Kliniken.
Anträge
Ärztliche Atteste zur Beantragung der Maßnahmen finden Sie unter Atteste oder erhalten Sie bei unseren Beratungsstellen.