Zuzahlungen
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen für jeden Kalendertag einer stationären Vorsorge oder Rehabilitation die gesetzlich festgelegte Zuzahlung derzeit 10 € je Kalendertag (gesamt: 220,- €) selbst tragen. Für Kinder fällt keine Zuzahlung an.
Die Fahrtkosten übernimmt die Krankenkasse, abzüglich eines Eigenanteils für die Versicherten von 10 %; aber höchstens 10 € und mindestens 5 €;
Belastungsgrenze für Zuzahlungen
Um soziale Härten zu vermeiden gibt es eine Belastungsgrenze.
Die Belastungsgrenze beträgt grundsätzlich 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen (bei Sozialhilfe -Bezieherinnen 2% des Regelsatzes Haushaltsverstand); bei chronisch Kranken 1%.
Bei der Berechnung der Belastungsgrenze werden Freibeträge für Familienangehörige (Ehepartner und Kinder) abgezogen.
Wenn Sie im Laufe des Jahres die Belastungsgrenze (z. B. durch die Zuzahlung zur Vorsorge-/Rehamaßnahme) überschreiten, können Sie auf Antrag bei der Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen für den Rest des Jahres befreit werden.
Die Einkommensgrenzen sind in § 62 SGB V geregelt.
In besonderen Einzelfällen können aus Spendenmitteln individuelle Zuschüsse gegeben werden. Wenden Sie sich hierzu an eine unserer Beratungsstellen.