Abgelehnte Anträge
Lehnt Ihre Krankenkasse die beantragte Maßnahme ab und sind die Gründe für Sie und Ihre Ärztin/ Ihren Arzt nicht nachvollziehbar, besteht die Möglichkeit des Widerspruchs. Hierüber informiert Sie die Krankenkasse im Bewilligungsbescheid.
Die gesetzlichen Widerspruchsfrist, das heißt, die Frist in der ein Widerspruch eingereicht werden muss, beträgt 1 Monat.
Im Bedarfsfall können Sie sich an Ihre Beraterin, Ihren Berater in der Beratungsstelle wenden um die Gründe und Möglichkeiten für einen Wiederspruch oder weitere Rechtsmittel zu besprechen.