Dauer der Maßnahmen
Stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen dauern in der Regel drei Wochen. Eine Verlängerung ist möglich, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist und Ihre Krankenkasse zustimmt.
Wiederholungsintervall
Eine erneute Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung kann grundsätzlich erst nach Ablauf von vier Jahren seit der letzten Maßnahme erneut beantragt werden. Eine frühere Wiederholung ist nur dann möglich, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist.