Mutter-Kind-Kur
Mutter-Kind-Kuren sind eine medizinische Vorsorge und Rehabilitationsmaßnahme für Mütter die minderjährige Kinder versorgen und für die eine Mitnahme erforderlich ist (in der Regel bis 12 Jahre). Dies kann aus gesundheitlichen Gründen (Behandlungsbedarf des Kindes / der Kinder) oder aus sozialen Gründen der Fall sein. Wichtig ist, dass die Mitaufnahme der Kinder den Erfolg der Maßnahme nicht gefährdet. Eine Mutter-Kind-Kur kann beantragt werden, wenn Vorsorge- und Rehabilitationsbedürftigkeit vorliegt und
- das Kind behandlungsbedürftig ist und seiner Indikation entsprechend behandelt werden kann, oder
- zu befürchten ist, dass eine maßnahmebedingte Trennung von der Mutter zu psychischen Störungen des Kindes führen kann (z.B. aufgrund des Alters), oder
- bei Müttern, insbesondere bei allein erziehenden und/oder berufstätigen Müttern, eine belastete Mutter-Kind Beziehung verbessert werden soll, oder
- wegen einer besonderen familiären Situation eine Trennung des/der Kinder von der Mutter unzumutbar ist, oder
- das Kind während der Leistungsinanspruchnahme der Mutter nicht anderweitig betreut und versorgt werden kann und die Durchführung der Leistung für die Mutter daran scheitern kann.
Die Möglichkeit zur Mitaufnahme besteht in der Regel für Kinder bis zu 12 Jahren, in besonderen Fällen bis 14 Jahren. Für behinderte Kinder gelten keine Altersgrenzen, sofern die Betreuungsmöglichkeiten während des stationären Aufenthaltes gewährleistet sind.
Anträge
Ärztliche Atteste zur Beantragung der Maßnahmen finden Sie unter Atteste oder erhalten Sie bei unseren Beratungsstellen.