Antragsformulare/Atteste
-
In jedem Fall benötigen Sie für Ihre Antragstellung bei Ihrer Krankenversicherung eine ärztl. Verordnung.
-
Für das Kind benötigen Sie ein eigenes ärztliches Attest, wenn eigene Gesundheitsprobleme gegeben sind.
-
Die entsprechenden Vordrucke sind in den Arztpraxen in der Verwaltungssoftware verfügbar.
-
Sie können sich die Vordrucke auf dieser Seite als Muster ansehen oder ausdrucken, und sich so auf das Gespräch mit Ihrer Ärztin/ Ihrem Arzt vorbereiten. Überlegen Sie sich anhand dieser Vorlagen wichtige Punkte, die Sie ansprechen möchten.
-
Sind Sie bei einer Psychotherapeutin/ einem Psychotherapeuten in Behandlung, können Sie auch diese wegen einer Antragstellung/Verordnung der Rehabilitationsmaßnahme ansprechen.
-
Lassen Sie die Verordnungen/Atteste vom Haus- oder Facharzt bzw. Kinderarzt oder eventuell Psychotherapeuten ausfüllen und sich aushändigen.
-
Die Originale reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein. Zuvor sollten Sie sich eine Kopie fertigen und eine Kopie an Ihre Beratungsstelle geben und mit dieser durchsprechen.
-
Die Beratungsstelle übernimmt für Sie gerne alle diese Aufgaben. Bei Fragen helfen Ihnen unsere Berater und Beraterinnen in den Beratungsstellen weiter. Diese sind mit dem Antragsverfahren vertraut. Die Adressen der Beratungsstellen in Ihrer Nähe erfahren Sie unter Beratungsstellen.